
„Ich gebe ihnen in meinen Mauern Denkmal und Namen“ – Gedenkort im Kirchhof St. Gangolf für anonym bestattete Menschen
Am 27. September ist in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Es wird neue Formen der Bestattung ermöglichen, die Pflicht zur Beisetzung auf einem Friedhof entfällt. Zu erwarten ist, dass sich damit der Trend zur Privatisierung und Anonymisierung von Trauer fortsetzen und sogar beschleunigen wird.
Als Christen sind wir von der Einmaligkeit jedes Menschen als Ebenbild Gottes überzeugt, dem daher auch ein ehrendes Gedenken über den Tod hinaus gebührt. In besonderer Weise steht hierfür das Grab mit der Nennung des Namens. Diese Tradition teilen wir mit den anderen abrahamitischen Religionen (Juden, Muslimen). Das Fehlen eines aufsuchbaren Grabes als Ort der Trauer und des Erinnerns wurde schmerzhaft vermisst, wie die Geschichte der Gefallenen der großen Kriege belegt und das Bemühen ihrer Hinterbliebenen, alternative Orte des Gedenkens in Form von Denkmälern und Gedenktafeln zu schaffen.
Mit Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes möchte die Pfarrei Liebfrauen ein ergänzendes Angebot machen.
Um Angehörigen und Freunden von anonym bestatteten Menschen einen öffentlich zugänglichen Ort für ihre Trauer zu geben, hat die Pfarrei nach Beratung in den Gremien beschlossen, im Kirchhof St. Gangolf einen neuen Gedenkort zu schaffen. An dem Ort, an dem über viele Jahrhundert die Toten der Pfarrei St. Gangolf begraben wurden, soll künftig einmal pro Jahr eine Gedenktafel aufgestellt werden, auf der die Namen und Lebensdaten von Verstorbenen vermerkt sind, die uns hierzu gemeldet wurden. Das Angebot steht Angehörigen und Freunden von anonym bestatteten Menschen offen, welche vor ihrem Tod oder über einen längeren Zeitraum Bürgerinnen oder Bürger der Stadt Trier waren, unabhängig von ihrer Konfession. Die genauen Modalitäten des Verfahrens sind noch in der Klärung, interessierte Angehörige und Freunde können aber über dieses Formular bereits eine unverbindliche Voranfrage stellen. Ein namentliches Gedenken gegen den ausdrücklichen Willen des Verstorbenen ist ausgeschlossen.
Natürlich fordern die neuen Bestattungsformen auch neue Antworten bei der Gestaltung von kirchlichen Trauer- und Begräbnisfeiern und bei der seelsorglichen Begleitung von Angehörigen. Unser Bemühen ist es, trauernden Menschen möglichst gut zur Seite zu stehen, ohne dabei unsere christlichen Überzeugungen zu verleugnen. Hierzu hat das Bistum Trier eine vorläufige Handreichung veröffentlicht. Mit den Bestattungsinstituten der Stadt suchen wir das Gespräch. den ausdrücklichen Willen des Verstorbenen ist ausgeschlossen.